Mehr über Industriepersonal aus Polen
Produktionsbetriebe, Logistikzentren und Industrieunternehmen in Deutschland sind auf flexibles, belastbares Personal angewiesen – besonders bei saisonalen Auftragsspitzen, Sonderschichten oder kurzfristigen Personalausfällen. DK Service vermittelt einsatzbereite Hilfskräfte und angelernte Mitarbeiter aus Polen und Osteuropa, rechtssicher über Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG und schnell verfügbar.
Produktionshelfer und Fertigung
Produktionshelfer übernehmen vielfältige Aufgaben am Fließband und in der Fertigung: Bestücken von Maschinen, einfache Montagetätigkeiten, Sichtkontrollen und das Verpacken von Endprodukten. Unsere Mitarbeiter sind körperlich belastbar, an monotone und taktgebundene Arbeit gewöhnt und arbeiten zuverlässig im vorgegebenen Tempo. Viele bringen Erfahrung aus polnischen Produktionsbetrieben mit und sind schnell eingearbeitet.
Lager, Logistik und Kommissionierung
Im Lager- und Logistikbereich vermitteln wir Lagerhelfer, Kommissionierer, Verpackungs- und Versandkräfte sowie Staplerfahrer mit gültigem Flurförderschein. Sie sorgen für einen reibungslosen Warenfluss – vom Wareneingang über die Einlagerung bis zum Versand. Gerade für E-Commerce-Logistik und saisonale Spitzen wie das Weihnachtsgeschäft sind wir ein verlässlicher Partner.
Montage und Verpackung
Für Vor- und Endmontage sowie Verpackungslinien stellen wir sorgfältige, handgeschickte Mitarbeiter bereit. Sie arbeiten konzentriert, halten Qualitätsvorgaben ein und fügen sich schnell in bestehende Teams ein. Auch für Sortier- und Qualitätskontrolltätigkeiten vermitteln wir geeignetes Personal.
Schichtarbeit und Flexibilität
Industriearbeit bedeutet oft Schichtbetrieb. Unsere Mitarbeiter sind mit dem 3-Schicht-System, Nachtschicht sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit vertraut und darauf eingestellt. So können Sie Ihre Produktionskapazitäten flexibel an die Auftragslage anpassen – mit Personal, das auch zu ungewöhnlichen Zeiten zuverlässig erscheint.
Rechtssichere Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG
Alle Überlassungen erfolgen vollständig im Einklang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): branchenspezifischer Mindestlohn für Zeitarbeit, Equal-Pay-Regelungen, Beachtung der Überlassungshöchstdauer und vollständige sozialversicherungsrechtliche Abwicklung. Als Entleiher tragen Sie kein Haftungsrisiko – um sämtliche Formalitäten kümmern wir uns.